Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzigartig – Events & Private Cooking

  1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Einzelunternehmen „Einzigartig –
Events & Private Cooking“, Katharina Gerlinger, Sechshauser Straße 19/16, 1150 Wien, (nachfolgend
Einzigartig genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von
Einzigartig ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter der Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch Einzigartig.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt Einzigartig keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.4. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum von Einzigartig. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Einzigartig.

2.5. Sollten einzelne Artikel des Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich Einzigartig einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Einzigartig zustande.

  1. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Einzigartig dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Einzigartig ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit Einzigartig Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Zulieferanten im Eventbereich.

3.4. Sublieferanten werden durch Einzigartig bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft Einzigartig nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über Einzigartig.

  1. Leistung & Honorar

4.1. Der Auftraggeber stellt Einzigartig unabhängig von dem vereinbarten Honorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von Einzigartig für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.3. Einzigartig ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Einzigartig ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber an Einzigartig innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.

4.4. Kostenvoranschläge von Einzigartig sind unverbindlich.

  1. Lebensmittel & Warenangebot

5.1. Das umfangreiche Lebensmittel- und Warensortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen oder lieferbedingten Schwierigkeiten unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Einzigartig einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Lebensmittel vor.

Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, das gerne individuell an den jeweiligen Kunden und an dessen Wünsche angepasst wird.

  1. Lieferung

6.1. Zugesagte Termine werden von Einzigartig nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden Einzigartig von den übernommenen Pflichten.

6.2. Eventuelle Beanstandungen des Events sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Einzigartig keine Haftung.

6.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

  1. Wirksamkeit & Bestellung

7.1. Die Bindungswirkung der Offerte endet spätestens sechs Wochen nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.

7.2. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden in der Regel mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich bekanntzugeben.

7.3. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 4 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn einvernehmlich möglich. Eine Reduktion, die 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder kürzer getätigt wird, ist nur einvernehmlich möglich und gegebenenfalls mit den bereits entstandenen Kosten abzugelten.

7.4. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung an Einzigartig zu übergeben, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

  1. Eigentumsrecht & Urheberschutz

8.1. Alle Leistungen von Einzigartig (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Einzigartig. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

8.2. Für die Nutzung von Leistungen von Einzigartig, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Einzigartig erforderlich. Dafür steht Einzigartig und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

  1. Vertragsauflösung

9.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Einzigartig jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.

9.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Einzigartig insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

9.3. Einzigartig ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann.
b) wenn der Ruf, sowie die Sicherheit des Unternehmens gefährdet wird.
c) im Falle höherer Gewalt.
d) wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht einlangen.

  1. Stornobedingungen

10.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Werktage vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

10.2. Bei Stornierungen bis 3 Werktage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

10.3. Bei Stornierung unter 3 Werktagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

  1. Preise & Währung

11.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht explizit angeführt, Bruttopreise inklusive der in Österreich geltenden Mehrwertsteuersätze.

  1. Zahlungsbedingungen

12.1. Sollte es keine anderwärtige schriftliche Vereinbarung zwischen Einzigartig und dem Kunden geben, gilt eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge. Einzigartig behält sich vor für nicht zeitgerecht bezahlte Forderungen bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen bzw. im weiteren Falle ein Drittunternehmen zu bestimmen, welches die Forderungen einbringt.

12.2. Akontozahlungen können seitens Einzigartig im Vorfeld und nach Ankündigung verlangt werden. Die Höhe der jeweiligen Anzahlung entnehmen Sie aus dem jeweiligen Angebot Ihrer Veranstaltung.

  1. Gerichtsstand

13.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Stadt Wien sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

  1. Salvatorische Klausel

14.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.